Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Motelaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich
1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Motelzimmer und -studios zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Motels.
2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist untersagt.
3) Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt das Motel nicht an, es sei denn das Motel hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

II. Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung

1) Vertragspartner sind das Motel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Motel zustande. Dem Motel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er dem Motel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
2) Alle Ansprüche gegen das Motel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Motels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1) Das Motel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Motels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Motels an Dritte.
3) Das Motel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Motels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für das/die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Motels erhöht. Eine Änderungsvereinbarung erfolgt schriftlich. Erfolgt die Änderung während des Aufenthaltes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu entrichten.
4) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte sich der auf die vertraglichen Leistungen jeweils anzuwendende Umsatzsteuersatz nach Vertragsschluss erhöhen oder reduzieren, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung nach den vertraglichen Vereinbarungen vier Monate und erhöht sich der vom Motel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben.
Das Motel ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn kommunale Abgaben (Kulturförderabgabe, Kurtaxe, etc.) auf die Beherbergung erhoben werden. Die Preiserhöhung ist begrenzt auf die Kosten der oben angegebenen Abgaben.
5) Die Rechnungen des Motels sind – soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind – mit dem Zugang der Rechnung, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Motel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen bei Unternehmen in Höhe von 8% und bei Verbrauchern in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Motel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6) In begründeten Fällen (z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges) ist das Motel berechtigt, eine Vorauszahlung oder eine erhöhte Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Beherbergungskosten zu verlangen.
7) Das Motel ist ferner berechtigt, zu Beginn des Aufenthaltes vom Kunden die vereinbarten Gesamtkosten der gebuchten Zimmer zu verlangen (Check-in am Hotelomat), soweit eine Vorauszahlung nicht bereits geleistet wurde.


IV. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Zimmerrückgabe
1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht schriftlich vereinbart wurde.
2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Das Motel behält sich vor, bei einer früheren Bereitstellung des gebuchten Zimmers einen Aufpreis von 12,00 € pro Zimmer zu erheben.
3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer geräumt dem Motel bis spätestens 10:00 Uhr zu übergeben. Danach kann das Motel für die zusätzliche Nutzung der Zimmer bis spätestens 12:00 Uhr einen Aufpreis von 12,00 € berechnen; je nach Verfügbarkeit der Zimmer werden bis 18:00 Uhr 50 % und ab 18:00 Uhr 100 % des vereinbarten Zimmerpreises fällig. Etwaige weitere Schadensersatzansprüche des Motels bleiben vorbehalten.


V. Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Motels (No Show), Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1) Ein Rücktritt des Kunden von dem Beherbergungsvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Motels. Ohne eine Zustimmung des Motels ist der Kunde bei nicht in Anspruch genommener Zimmer (No Show / Stornierung am Anreisetag) verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück zu entrichten.
2) Sofern zwischen dem Motel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Motels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Motel ausübt. 
3) Die Stornierungsbedingen können je nach Buchungsart (Booking, Expedia etc.) von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen und sind für den Kunden auf den Internetportalen bindend.
4) Es steht dem Kunden frei, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

VI. Rücktritt des Motels
1) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist das Motel in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Motels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2) Wird eine vereinbarte oder auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen verlangte Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, so ist das Motel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3) Das Motel ist berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn beispielsweise:
- höhere Gewalt und andere vom Motel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer und Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Motel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Motelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Motels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Motels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen obergenannter Ziffer I. 2. vorliegt;
- das Hotel geschlossen wird;
- der Kunde die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO abgegeben hat;
- ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird.

VII. Haftung des Motels

1) Das Motel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen, sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Motels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Motels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Motels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Motels auftreten, wird das Motel ab Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet Zumutbares beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten.
2) Das Motel haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Motelparkplatz, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Motelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Motel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gelten die Bestimmungen gem. VII 1. dieser Geschäftsbedingungen entsprechend.

VIII. Haftung des Kunden

1) Das Motel ist komplett raucherfrei. Raucht der Kunde in einem Zimmer, so verpflichtet er sich, an das Motel eine Vertragsstrafe in Höhe von 300,00 € zu bezahlen.
2) Das Motel weist darauf hin, dass sämtliche Zimmereinrichtungsgegenstände (inklusive Bilder) inventarisiert sind. Sollte das Motel das Fehlen einzelner Einrichtungsgegenstände unmittelbar nach der Zimmerrückgabe feststellen, so ist das Motel berechtigt, dem Kunden die Kosten zu berechnen. Ferner behält sich das Motel vor, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden wegen Vandalismus, starker Verschmutzung von Zimmern und anderen Räumlichkeiten geltend zu machen.

IX. Haustiere

1) Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet.

X. Schlussbestimmungen
1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages über die Anmietung von Motelzimmer oder dieser Geschäftsbedingungen für den Motelaufnahmevertrag im MOTEL EINSTEIN ERDING bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Erding.
3) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Erding. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Erding.
4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Motelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und erkenne sie als verbindlich an.